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UN Global Compact und GRI rücken zusammen


Friday, October 13th, 2006


Unternehmen, die den zehn Prinzipien des UN Global Compact zustimmen, mussten bislang keine Rechenschaft über die Berücksichtigung dieser Prinzipien im Alltagsgeschäft ablegen. Das soll sich in Zukunft ändern.

Auf der Konferenz der Global Reporting Initiative (GRI) vergangene Woche in Amsterdam rückten beide Initiativen zusammen. Zukünftig wird von Mitgliedern des Global Compact (GC) gefordert, einen Nachhaltigkeits- oder CSR-Bericht vorzulegen. Der Bericht kann nach den Leitlinien der GRI verfasst sein. Auf der Konferenz wurde außerdem die dritte Generation der Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

Die neue Allianz schafft Klarheit. Georg Kell, Leiter des Global Compact: „Unternehmen, die beide Initiativen unterstützen, haben schon lange das Verständnis, dass die GRI eine praktische Umsetzung des Global Compact ist.“ Ziel der Zusammenarbeit sei, unternehmerische Verantwortung zu etablieren und eine nachhaltigere Weltwirtschaft aufzubauen, so Ernst Ligteringen, Geschäftsführer der Global Reporting Initiative.

Dass es der Global Compact ernst meint mit der Pflicht zur Berichterstattung, bewies das GC-Büro Anfang dieser Woche: 335 Unternehmen wurden von der internationalen Mitgliederliste gestrichen. Sie hatten es zum zweiten Mal in Folge versäumt, ihren jährlichen Fortschrittsbericht (Communication on Progress) zu übermitteln. Diese Unternehmen werden auf der Website der Initiative nun als inaktiv geführt und dürfen nicht mit dem GC werben. Damit sollen Unternehmen geschützt werden, die ernsthaft die Prinzipien in ihrer Unternehmenspraxis zu verankern suchen und darüber Rechenschaft ablegen.

Als Zeichen für die neue Allianz wurde in Amsterdam die Broschüre „Making the Connection – Using the GRI’s G3 Reporting Guidelines for the UN Global Compact’s Communication on Progress“ präsentiert. Der Leitfaden zeigt, wie Unternehmen die G3-Leitlinien für ihre Selbstverpflichtung im Global Compact nutzen können. Die Berichterstattung über Fortschritte bei der Implementierung der zehn Prinzipien wird so erleichtert.

Lesen Sie mehr unter:

www.nachhaltigkeitsrat.de/aktuell/news/2006/11-10_02/content.html





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    AUTHOR
    Prof. Dr. Thomas Beschorner

    Prof. Dr. Thomas Beschorner ist wissenschaftlicher Leiter von CSR NEWS. Er ist Professor an der Universität St. Gallen und dort Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik

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