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EU will Verkäufer zu mehr Ehrlichkeit zwingen

Posted By Dr. Stephan Pesch (CiW Wirtschaftsnachrichten) On October 4, 2006 @ 1:25 pm In +german, CiW Wirtschaftsnachrichten | Comments Disabled

Mit der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und einer ’schwarzen Liste’ verbotener Werbe- und Verkaufsaktivitäten sollen Verbraucher europaweit einheitlich vor irreführendem und aggressivem Verhalten von Unternehmen geschützt werden.

Mit der [1] EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und einer ‘[2] schwarzen Liste’ verbotener Werbe- und Verkaufsaktivitäten sollen Verbraucher europaweit einheitlich vor irreführendem und aggressivem Verhalten von Unternehmen geschützt werden. Im Herbst wird ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) erwartet.

Ziel der Richtlinie, die bereits am 11.06.2005 in Kraft getreten ist, ist eine Stärkung des Verbraucherschutzes und eine Angleichung der vielen unterschiedlichen Regelungen, die bereits in den Mitgliedstaaten der EU bestehen. Hierzu wurde eine ’schwarze Liste’ mit insgesamt 31 Geschäftspraktiken veröffentlicht, die unter ein striktes Verbot fallen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf irreführender Werbung. So sollen gerade falsche Versprechungen wie übertriebene Gewinnchancen oder unhaltbare Heilungsversprechen unterbunden werden. Auch die Tarnung von Werbung als Information gilt als unlauteres Verhalten.

Daneben liegt der Fokus auf dem aggressiven Verhalten von Unternehmen, die durch Aufdringlichkeit oder gar Drohung Kunden zum Kauf nötigen. Darunter fällt auch die Versendung von unbestellter Ware, bei der die Verbraucher nun von jeglicher Gegenleistung befreit werden sollen.

Die EU-Richtlinie muss innerhalb von zwei Jahren, also bis zum 12.06.2007, in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit einem ersten Referentenentwurf wird im Herbst gerechnet. Experten gehen nicht davon aus, dass das deutsche Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umfassend geändert werden muss, da der Wortlaut der Richtlinie bereits im Jahr 2004 weitestgehend bekannt war und bei der letzten UWG-Novelle berücksichtigt wurde. Offen ist, wie die schwarze Liste in das UWG eingearbeitet werden soll.

Die EU-Richtlinie trifft nicht auf ungeteilte Zustimmung: Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) mahnt eine Umsetzung der Richtlinie mit Augenmaß an. Die ständig wachsende Zahl von Informationspflichten führe nämlich durch intensive juristische Beratung zu erheblichen Kosten für die Unternehmen.


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[2] schwarzen Liste’ verbotener Werbe- und Verkaufsaktivitäten: http://www.ciw-wirtschaftsnachrichten.de/uploads/media/Schwarze_Liste_-_Unlautere_Geschaeftspraktike
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