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BKU warnt vor Aufweichung des Ladenschlusses


Tuesday, June 27th, 2006


Berlin - Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) beobachtet mit Sorge die drohende Aufweichung des Ladenschlusses an Sonn- und Feiertagen. Diese Aufweichung könne die Folge sein, wenn die Zuständigkeit für den Ladenschluss wie geplant vom Bund auf die Länder übergeht, ohne dass hier flankierende Maßnahmen getroffen werden, warnte die BKU-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Marie-Luise Dött (CDU) in Berlin.

“Eine pragmatische Lösung beinhaltet die Forderung des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), parallel zu der Reform das Arbeitsschutzgesetz zu verändern”, sagte Dött. Damit könnte die Regelarbeit im Handel an Sonntagen kategorisch ausgeschlossen werden. Der HDE regt an, die Sonntagsarbeit im Einzelhandel grundsätzlich auszuschließen. Ausnahmen sollen nur im gegenwärtigen Umfang erlaubt sein. Dies betrifft etwa den Verkauf von Zeitungen, Lebensmitteln und Reisebedarf in Bahnhöfen und Tankstellen.

Der BKU spricht sich dafür aus, die Ladenöffnungszeiten innerhalb der Woche ganz freizugeben. Gleichzeitig sei jedoch die Sonntagsruhe als wichtiges Kulturgut zu schützen. “Der Sonntag ist in unserer christlichen Kultur mehr als ein arbeitsfreier Tag”, sagte Dött. “Er soll als Tag der Arbeitsruhe dem Gottesdienst, der Entspannung und der Besinnung dienen. Der Einzelne, die Familien und die Gemeinden brauchen diesen gemeinsamen Ruhetag, um nicht im Aktivismus der Woche unterzugehen. Das lässt sich auch nicht durch bewegliche freie Tage ersetzen. Wenn der Vater am Montag frei hat, die Mutter am Dienstag und die Schulkinder am Wochenende, leidet zwangsläufig das gemeinsame Familienleben!”

Die lokalen Feste und Feiertage, die in manchen Regionen traditionell mit einer Ladenöffnung am Sonntag einhergehen, hält der BKU hingegen für sinnvoll. Diese Initiativen seien vielfach mit großem bürgerschaftlichen Engagement entstanden und stärkten den lokalen Einzelhandel in den Innenstädten. „Wir halten die derzeitige Regelung für richtig, dass es den Kommunen freisteht, an vier Sonntagen ihrer Wahl eine Ladenöffnung zu genehmigen”, meinte Dött.

Dem 1949 gegründeten BKU gehören rund 1 200 Inhaber-Unternehmer, Selbständige und leitende Angestellte an.




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Dr. Stephan Pesch (CiW Wirtschaftsnachrichten)



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