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Sony in dritter Runde wegen Diskriminierung verurteilt

Berlin > In einem bundesweit beachteten Diskriminierungsstreit beim Musikriesen Sony hat eine klagende Abteilungsleiterin in dritter Runde einen Erfolg verbucht. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin sprach ihr am Dienstag eine Entschädigung “im unteren fünfstelligen Bereich” zu. Es sei davon auszugehen, dass sie wegen ihrer Schwangerschaft nicht befördert wurde. (AZ: 3 Sa 917/11)

Die Klägerin, heute Ende 30, war eine von drei Abteilungsleiterinnen beziehungsweise Abteilungsleitern im Bereich “International Marketing” bei Sony BMG, heute Sony Music Entertainment. Als im September 2005 die Stelle ihres Chefs frei wurde, war sie schwanger. Die Stelle wurde mit einem der beiden männlichen Abteilungsleiter-Kollegen besetzt. Bei der Bekanntgabe der Stellenbesetzung wurde die Klägerin nach eigenen Angaben auf ihre familiäre Situation hingewiesen und mit der Anmerkung getröstet, sie solle sich doch auf ihr Kind freuen. Das roch ihr nach Diskriminierung, und sie verlangte Schadenersatz.

Das LAG Berlin hatte die Klage der Frau zunächst zwei Mal abgewiesen, ihre Beweise für eine Diskriminierung reichten nicht aus. Beide Urteile hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) kassiert. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung reicht es aus, wenn nach den Umständen eine Diskriminierung naheliegend ist. Die sogenannte Beweislast kehrt sich dann um, und der Arbeitgeber muss belegen, dass keine Diskriminierung vorlag.

Hier lasse die Äußerung, die schwangere Abteilungsleiterein solle sich doch auf ihr Kind freuen, eine Diskriminierung vermuten, befand nun im dritten Anlauf das LAG Berlin. Zudem habe Sony der Abteilungsleiterin auch auf Nachfrage keine Gründe genannt, warum nicht sie, sondern der männliche Kollege die höhere Stelle bekam. Die daraus erwachsende Vermutung einer Diskriminierung habe Sony nicht widerlegt.

Die Revision ließ das LAG nicht zu. Dagegen kann Sony aber Beschwerde beim BAG einlegen.


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